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Wenn Naturdenkmalschutz weichen muss.. Adieu Siebenhirtner Sommer-Linde

Vor einiger Zeit wurde in der Lemböckgasse 1-3 gebaut, hinter dem Gasthaus Bauer, dort wo die alte Kapelle und die Sommer-Linde seit ich denken kann und weit darüber hinaus stand – denn beide Objekte haben Denkmal bzw. Naturdenkmalschutz in Siebenhirten.

Es gab dazu auch in unserer Facebook Gruppe mal eine Diskussion dazu.
Hier gehts es zum Facebook Topic (wo es eig. um die Kapelle ging)

Ja, die schöne Sommer Linde, welche viele Jahrzehnte mitten in Siebenhirten gedeiht hat, wurde einfach so abgeholzt und musste einem neuen Gebäude weichen… anstatt man vielleicht einen schönen Park vor der Kapelle mit der Linde platziert hätte, um ein wenig mehr Grünfläche in Siebenhirten direkt bei der Ketzergasse zu haben, hatte leider ein Ausbau des Gasthauses od. Wohnungen Priorität.

Ailura, via Wikimedia Commons

Das mag jedoch der Stadt Wien nicht stören, wenn neu gebaut wird und vermutlich Geld fließt (nur so ein Gedanke u. keine Beschuldigung) – denn alles andere würde meiner Meinung nach nicht rechtfertigen, weshalb ein Naturdenkmal-geschützter Baum, welcher zwar angeblich nicht mehr Gesund war (Beweise blieben aus) gefällt wird.

Jedenfalls war ich so frei und hatte damals beim Magistrat nachgefragt, leider Berichte ich erst jetzt davon. Hier noch die Rückmeldungen von der MA 22 – Umweltschutzabteilung – welche ihr hier 1:1 Zitiert nachlesen könnt.

Anfrage Naturdenkmal von November 2018 – Sommerlinde in der Lemböckgasse 1-3, 1230 Wien

Zitat Antwortschreiben v. MA22 – Stadt Wien:

Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Naturdenkmal Nr. 635 (Sommerlinde) wurde mit Bescheid der MA 22-721264/2016 vom 29.11.2016 gelöscht. Als Begründung wurde ange-geben, dass bei einem Ortsaugenschein im September 2016 von einem Amtssachverständigen der MA 22 festgestellt wurde, dass die Sommer-linde abgestorben war. Die in den letzten Jahren durchgeführten Siche-rungs-, Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen konnten die Resignati-onsphase des Baumes nicht verhindern und augenscheinlich den weite-ren Bestand dadurch nicht sichern. Der Baum befand sich in einem Zu-stand, der eine Gefährdung von Personen oder Sachen befürchten ließ. Zielführende Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen waren nicht mehr möglich. Den Grundstückseigentümerinnen und der Wiener Umwelt-anwaltschaft wurde die amtssachverständige Beurteilung des Baumes zur Kenntnis gebracht. Es wurde kein Einwand gegen die Aufhebung der Hier weiterlesen

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